Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert sich der Versicherungsnehmer mit einer vereinbarten Rente ab, wenn er den Beruf nicht mehr ausüben kann. Jeder, der im Arbeitsleben steht, sollte eine solche Versicherung haben, weil der Staat, der früher im Schadensfall eintrat, heute nur noch eine Minimalrente bei dauernder Erwerbsunfähigkeit zahlt. Für " nur berufsunfähig" gibt es vom Staat nichts, sondern es muss eine andere, auch geringer bezahlte Arbeit, angenommen werden.
Immerhin wird in seinem Arbeitsleben jeder 4. Arbeitnehmer berufsunfähig, so dass dann nur eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung helfen kann.
Gerade in einer Familie mit Kindern ist es eigentlich unverantwortlich, wenn besonders der Hauptverdiener keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt.
Sinnvoll ist es, die BU ohne Verweisrecht abzuschließen. Dann zahlt sie, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht abgeschlossen, kann auf andere Tätigkeiten verwiesen werden.
Die Beiträge sind nach der jeweiligen Berufsgruppe gestaffelt und können je nach Anbieter noch unterschiedlich sein. Bei den Berufsgruppen ist die Unfallgefahr für die Beitragshöhe der BU entscheidend. Auch das Alter beim Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung und bestehende gesundheitliche Risiken haben Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer zum Beginn des Berufslebens abgeschlossen werden und bis zum Rentenalter laufen.
Eine Ausnahme kann es hier bei Handwerkern geben. Sie sollten vor dem Abschluss einer BU mit ihrer Handwerkskammer abstimmen, ob es eventuell schon eine andere Absicherung über die Kammer gibt.
Die Höhe des Beitrags für die BU ist im Vergleich zu den möglichen Folgen eher gering.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer anderen Versicherung gekoppelt wird. Sehr oft erfolgt das mit einer Kapitalbildenden Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer muss nur wissen, dass er, wenn die Lebensversicherung gekündigt wird, oder abläuft, auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr hat. Ein erneuter Abschluss wird dann wegen dem höheren Eintrittsalter teuerer.
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