Private Krankenversicherung, Baufinanzierung, Versicherungsvergleich
Versicherungsvergleich PKV Krankenversicherungen Sachversicherungen Baufinanzierung Geldanlage Kredit

Die verschiedenen Arten der Krankenversicherungen

Prinzipiell können sich alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen in den letzten drei Jahren die Beitragsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung überschritten hat, privat versichern. Bei Arbeitnehmer, die privat versichert sind, werden 50 Prozent durch den Arbeitgeber übernommen.

Privat Krankenversichern können sich Freiberufler, Künstler und Selbständige. Die Höhe des Einkommens ist dabei unerheblich. Allerdings wird im Krankheitsfall niemand für den Verdienstausfall eintreten. Hier ist der Abschluss einer ergänzenden Krankentagegeldversicherung besonders angeraten. Privat Krankenversichern können sich gleichfalls Beamte und andere Beihilfeberechtigte. In diesem Fall beträgt der Arbeitnehmeranteil zwischen 50 Prozent und 80 Prozent.

Das Leistunkspektrum der privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen wesentlich höher als das der gesetzlichen Krankenkassen. Der Leistungsumfang wird im Versicherungsvertrag speziell festgelegt. Bedeutsamster Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung bei Ärzten und Zahnärzten. Dies liegt an den deutlich höheren Sätzen, die die private Krankenversicherung erstatten.

Die gewichtigste Entscheidung muss also über den Krankenkassentarif getroffen werden. Hier ist es möglich, dass Leistungsspektrum über die Höhe des monatlichen Beitrages genau zu bestimmen. Eine genaue Einschätzung der monatlichen Lebenshaltungskosten (diese laufen in jedem Fall auf), des persönlichen Gesundheitszustands und selbstverständlich der gewünschten Leistungsmerkmale ist unumgänglich.
Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitsloser etc. sein. Aber auch Selbständige oder Freiberuflicher können sich über die gesetzliche Krankenversicherung absichern. Diese werden dann als freiwillig Versicherte bezeichnet. Die gesetzliche Krankenversicherung soll sicherstellen, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall gesichert ist. Ebenso gehören präventive Maßnahmen zu ihren Aufgaben. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gilt das Gleichheitsprinzip. Dies bedeutet, dass cirka 95 Prozent des Leistungsumfanges gleich ist. Jedoch bieten viele gesetzliche Krankenkassen zusätzliche Leistungen für die Versicherten an. Als grundsätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gelten Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, Krankheitsbehandlungen, Prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten bzw. deren Eskalierung sowie zur Geburtenkontrolle, bei Sterilisation und bei Interruption.
Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherungsnehmer fließen in den einen Gesundheitsfonds. Aus diesem erhalten die Krankenversicherungen Zuteilungen.
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern wird ein bestimmter Prozentsatz (ab 01. Juli 2009 15 %) vom Bruttoarbeitsgeld bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Dabei wird dieser Prozentsatz auf den Arbeitnehmer (7,3 %) und Arbeitgeber (8,2 %) aufgeteilt.
Als Bemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Arbeitnehmer wird das Bruttoarbeitsentgelt angesetzt. Bei freiwillig versicherten Selbständigen werden hingegen die Bruttoeinahmen zum Lebensunterhalt zugrunde gelegt. Hier gilt, dass die Höhe der Einnahmen (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten) vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden müssen.
Die freiwillige Krankenversicherung ist für Personen, wenn eine vorher bestehende Versicherung in einer Krankenkasse endet oder der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden soll. Der Grund der Pflichtmitgliedschaft ist dabei unerheblich. Auch Personen, deren Anspruch auf eine Familienversicherung erlischt, können sich freiwillig versichern. Dies gilt z.B. für Studenten. Diese können bis zur Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine Studentenversicherung abschließen. Bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen werden die gleichen Beitragssätze für studentische Krankenversicherung erhoben.
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ihr Kind über eine Zusatzversicherung Krankenversichern.
Kinder, deren Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind dort automatisch und kostenlos mitversichert. Verfügt das Kind jedoch über eigene Einkünfte, muss es zusätzlich versichert werden.
Ist ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung und übersteigt das Einkommen des privat versicherten Elternteils nicht die Bemessungsgrenze, besteht eine kostenlose gesetzliche Krankenversicherung für die Kinder.
Bei privat versicherten Eltern ist der Abschluss eines eigenen Versicherungsvertrages für das Kind notwendig.
Bei Auslandsreisen ist zu beachten, dass nicht alle Ärzte bereits sind, auf Basis eines Auslandskrankenscheines eine ärztliche Versorgung zu erbringen und nicht mit allen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aus diesem Grunde ist eine Auslandskrankenversicherung unentbehrlich. Bei unmittelbar eintretenden Krankheiten wird ggf. der Rücktransport oder auch die Bestattung oder Überführung ins Heimatland übernommen. Bei Zahnbehandlungen besteht jedoch nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz.
 

Jeder, der in Deutschland lebt, der muss auch krankenversichert sein. Es gibt zwei Möglichkeiten, wenn es um die Krankenversicherung geht. Das eine ist die GKV, die gesetzliche Krankenversicherung und das andere ist die PKV, die private Krankenversicherung. Für welche der beiden Möglichkeiten man sich entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab.

Das deutsche Krankenversicherungssystem unterlag in den vergangenen Jahren erheblichen Veränderungen und Weiterentwicklungen. Die Grundstrukturen blieben dabei jedoch in weiten Teilen erhalten. Im Rahmen des deutschen Gesundheitssystems kann zwischen zwei Versicherungsformen differenziert werden. Neben der privaten Krankenversicherung steht die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung.