Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?
Allgemein besteht die Funktion einer Lebensversicherung darin, das Leben des Versicherungsnehmers abzusichern, wozu während der Ansparphase Beiträge eingezahlt werden, die dann wiederum ausbezahlt werden, wenn der vereinbarte Versicherungsfall eintritt. Dabei unterscheiden sich Lebensversicherungen zunächst in kapitalbildende und Risikolebensversicherungen. Risikolebensversicherungen, die im Regelfall zu recht günstigen Konditionen angeboten werden, dienen in erster Linie der Absicherung der Hinterbliebenen, denn eine Versicherungsleistung erfolgt ausschließlich in dem Fall, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungslaufzeit verstirbt. Eine kapitalbildende Lebensversicherung hingegen dient dazu, Guthaben anzusparen und ist somit sowohl ein Produkt der privaten Altersvorsorge als auch eine Möglichkeit, die Hinterbliebenen abzusichern. Dabei werden Lebensversicherungen in verschiedenen Varianten angeboten, hierzu gehören Todesfallversicherungen, die eine Leistung im Todesfall erbringen, Erlebensfallversicherungen, bei denen die Auszahlung zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt an den Versicherungsnehmer erfolgt sowie Berufsunfähigkeitversicherungen, die eine Versicherungsleistung im Fall von eingetretener Berufsunfähigkeit vorsehen. In den meisten Fällen sind diese Versicherungsarten jedoch nicht als eigenständige Lebensversicherungen zu sehen, sondern werden im Rahmen eines Vertrages miteinander kombiniert. Daneben gibt es beispielsweise Aussteuer- und Ausbildungsversicherungen, bei denen dann die Versicherungsleistung erfolgt, wenn der Begünstigte heiratet oder eine Ausbildung beginnt, spätestens jedoch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Zusätzlich zu der Unterscheidung nach Versicherungsfall werden Lebensversicherungen danach unterschieden, in welcher Form das Kapital angelegt wird.
Eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung ist letztlich mit einem Sparbuch vergleichbar, denn die Beiträge, die der Versicherungsnehmer während der Ansparphase einzahlt, werden verzinslich angelegt. Die Ablaufleistung, also die Summe, die im Versicherungsfall ausbezahlt wird, setzt sich aus einem sicheren und einem unsicheren Teil zusammen. Der sichere Teil beinhaltet die vereinbarte Versicherungssumme sowie eine garantierte Mindestverzinsung, der unsichere Teil mögliche Überschüsse. Allerdings sind diese Überschüsse nicht garantiert, sondern im Rahmen des Vertrages erwartet, was bedeutet, dass sie letztlich auch höher oder niedriger ausfallen können. Die Beiträge bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung werden, je nach Modell, vollständig oder teilweise in Fonds angelegt. Dabei geht das Anlagerisiko auf den Versicherungsnehmer über und die Ablaufleistung kann nicht garantiert werden, da sie sich aus den Wertentwicklungen der Fonds ergibt. Dennoch bieten fondsgebundene Lebensversicherungen den Vorteil, dass grundsätzlich höhere Erträge erwirtschaftet werden können als durch klassische Lebensversicherungen. In aller Regel sehen Lebensversicherungen hinsichtlich der Auszahlung ein Kapitalwahlrecht vor. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann wählen, ob die Auszahlung als einmalige Geldleistung oder in Form einer monatlichen Rente erfolgen soll. Die Höhe der Beiträge für eine Lebensversicherung ergibt sich in erster Linie aus der vereinbarten Höhe der Versicherungssumme sowie der Laufzeit der Versicherung, wobei die Grundregel gilt, dass die Beiträge umso niedriger sind, je früher die Versicherung abgeschlossen wird und je mehr Zeit somit zur Bildung des Kapitals verbleibt. Im Rahmen einer Risikoversicherung können zudem das Alter, der Gesundheitszustand sowie teils der ausgeübte Berufe oder Hobbys Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen.
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