Umschuldung
Eine Baufinanzierung wird in den meisten Fällen über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen. Währen dieser Zeit kann sich das vorherrschende Zinsniveau jedoch deutlich ändern, so dass eine Umschuldung sinnvoll sein kann, um Geld zu sparen.
Bevor die Umschuldung durchgeführt werden kann, muss zuerst das bisher vorhandene Baudarlehen gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist vertraglich meist erst nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist möglich. Eine Umschuldung wird in diesem Fall auch Anschlussfinanzierung genannt. Kreditnehmer, die bis zum Ablauf der Zinsbindungszeit warten wollen, die aber dennoch das aktuell günstige Zinsniveau nutzen wollen, sollten ein so genanntes Forward-Darlehen nutzen. Mit Hilfe dieses Darlehens können die Zinsen für einen Zeitraum von 36 Monate gesichert werden, für die Bank ist lediglich ein kleiner Zinsaufschlag zu zahlen. Während der Zinsbindungszeit ist die Kündigung jedoch nur mit Zustimmung der Bank bzw. nur unter Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr möglich. Die Höhe dieser Gebühr kann jeder Kreditnehmer individuell berechnen lassen, sie orientiert sich vor allem am damaligen Zins, an der Restlaufzeit des Kredites sowie dessen Höhe.
Um herauszufinden, welche Konditionen die einzelnen Banken bieten, kann ein Baufinanzierung Vergleich durchgeführt werden. Bei diesem Vergleich können die Konditionen der Immobilienfinanzierung verschiedener Banken abgefragt und die monatlichen Raten mit einem Baufinanzierungsrechner berechnet werden. Zu beachten ist jedoch, dass die im Internet genannten Bauzinsen nur Richtwerte darstellen, denn seit 2007 werden diese Zinsen nur noch nach der Bonität des Kreditnehmers vergeben. Um den Endzins zu erhalten, müssen zuerst die notwendigen Kreditunterlagen bei der Bank eingereicht werden. So kann die Bank die Kreditwürdigkeit des Antragstellers prüfen, gleichzeitig kann auch die Wertigkeit der eingetragenen Hypothek oder Grundschuld überprüft werden.
Wurde eine neue Bank mit günstigeren Bauzinsen gefunden, kann die Umfinanzierung erfolgen. Nach der Unterschrift des neuen Darlehensvertrages wird die neue Bank mit dem bisher finanzierenden Institut in Kontakt treten und die genaue Ablösesumme erfragen. Im Anschluss daran wird das Geld im Treuhandverfahren überwiesen, gleichzeitig wird die eingetragene Grundschuld oder Hypothek, die für den Hauskredit als Sicherheit galt, übertragen. Die Kosten hierfür muss der Kreditnehmer übernehmen.
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