Hauskredit: Was man wissen sollte
Auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist der Erwerb einer selbst bewohnten oder vermieteten Immobilie immer eine Überlegung wert. Doch die wenigsten Käufer können ein Haus bar bezahlen. Deshalb ist die Wahl einer passenden Immobilienfinanzierung entscheidend.
Das Wichtigste bei der Baufinanzierung ist die Höhe des Eigenkapitals: 25% - 30% des Kaufpreises sollten es mindestens sein, um die finanzielle Belastung spürbar zu senken. Wenn die Bauzinsen niedrig sind, vereinbart man diese langfristig als Festzins, denn ein Hauskredit ist ein sogenanntes Annuitätendarlehen. Das bedeutet, Zins und Tilgung bilden einen einheitlichen, jeweils monatlich zu zahlenden Betrag. Im Zeitablauf verändern sich dann innerhalb dieser fixen Summe die Anteile von Zinszahlung und Tilgung, die Zinsbelastung sinkt, die Tilgungshöhe steigt.
Zum Baufinanzierungsvergleich ist zum Beispiel ein Baufinanzierungsrechner im Internet aufrufbar. Die damit errechneten Ergebnisse dienen als Grundlage, um von verschiedenen Kreditinstituten unverbindliche und kostenlose Angebote einzuholen. Nach der Baukredit-Einräumung wird die Immobilie mit einer Hypothek belastet. Die Bank bekommt damit ein sogenanntes Grundpfandrecht, die Grundschuld, welche erstrangig im Grundbuch eingetragen wird. Damit sichert sich das Kreditinstitut bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Verwertung der Immobilie.
Während der Laufzeit des Baudarlehens hat man drei Möglichkeiten, eine Umfinanzierung vorzunehmen, indem man den bestehenden Immobilienkredit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ablöst.
Erstens ist eine Anschlussfinanzierung möglich, wenn zum Beispiel nach zehn Jahren die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Das bestehende Darlehen wird dann ganz oder teilweise durch einen neuen Kreditgeber abgelöst. Bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist - frühestens aber drei Jahre vorher - gibt es eine zweite Möglichkeit umzuschulden: durch ein sogenanntes Forward Darlehen. Die dritte Variante ist die Umschuldung noch während der Zinsbindungsfrist. Hier ist man aber zum einen von der Zustimmung des Kreditgebers abhängig, zum anderen muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, die sich durchaus auf bis zu 10% der Darlehenssumme belaufen kann.
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