Forward Darlehen
Im Vertrag zur Baufinanzierung zwischen dem Kunden und der Bank wird neben der Darlehenshöhe sowie den Zinsen auch die Zeit der Zinsbindung vereinbart. Zwar beträgt die Laufzeit einer Immobilienfinanzierung zum Teil bis zu 30 Jahre, die Zinsbindung wird jedoch nur für fünf bis zehn Jahre vereinbart. Ist die Zinsbindung abgelaufen, muss der Kreditnehmer erneut mit der Bank in Verhandlungen treten, um die Bauzinsen erneut festzulegen. Das Risiko, dass Kreditnehmer tragen, ist das Zinsänderungsrisiko bis zum Ablauf.
Sofern die Zinsbindungszeit der Baufinanzierung abgelaufen ist, spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Diese kann sowohl bei der gleichen als auch bei einer anderen Bank erfolgen. Die Kündigung des bisherigen Kredites ist nicht nötig. Sofern die Bauzinsen aktuell niedrig sind, die Zinsbindung für den Hauskredit aber noch einige Monate besteht, können Darlehensnehmer auch das Forward Darlehen nutzen. Dieses Darlehen ist vom Grunde ein Annuitätendarlehen, ebenso wie die bisherige Finanzierung. Einziger Unterschied ist, dass dieser Baukredit nicht sofort, sondern erst nach dem Ablauf der Zinsbindung ausgezahlt wird. Je nach Bank kann das Forward Darlehen bis zu 50 Monate vorher abgeschlossen werden. Für jeden Monat, der bis zur Darlehensauszahlung vergeht, berechnet die Bank einen Aufschlag auf den aktuellen Zins, der zwischen 0,01-0,03% beträgt. Der Effektivzins kann mit einem Baufinanzierungsrechner ermittelt werden. Der anschließende Baufinanzierung Vergleich zeigt die jeweiligen Konditionen sowie die günstigsten Anbieter.
Durch die Vereinbarung eines Forward Darlehens wird zudem die vorherige Umschuldung des Kredites unnötig. Eine solche Umfinanzierung könnte zwar vor Ablauf der Zinsbindung vorgenommen werden, sie ist jedoch oft mit hohen Vorfälligkeitsgebühren verbunden. Diese können mit dem Forward Darlehen eingespart werden, was Kreditnehmern nicht selten eine Einsparung von mehreren Tausend Euro bring.
Das Forward Darlehen für den Immobilienkredit kann je nach Wunsch des Kreditnehmers bei der gleichen Bank oder aber einer fremden Bank aufgenommen werden. Sofern das Baudarlehen von einem Fremdinstitut übernommen wird ist jedoch zu beachten, dass auch die eingetragene Hypothek mit übertragen werden muss. Dies verursacht Kosten, die der Kreditnehmer selbst tragen muss.
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