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Baufinanzierung

Durch eine Baufinanzierung haben Privatpersonen mit guter Bonität die Möglichkeit, finanzielle Mittel, die für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Kauf, den Bau oder die Instandsetzung einer selbstgenutzten Immobilie benötigt werden, in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil einer Baufinanzierung liegt für den Kreditnehmer darin, dass zeitnah nach Abschluss des Kreditvertrages über die gewünschten Mittel verfügt werden kann und nicht erst langfristig Kapital angespart werden muss. Hierdurch ist ausserdem gewährleistet, dass der Kreditnehmer zügig auf attraktive Angebote am Immobilienmarkt reagieren kann.
Baufinanzierungen werden von Banken, Sparkassen und Bausparkassen angeboten und unterscheiden sich hinsichtlich der Zins- und Rückzahlungskonditionen sowie der Höhe der Kreditmittel, die maximal zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der Baufinanzierung hängt von dem geplanten Finanzierungsvorhaben sowie der Kreditfähigkeit des Kunden ab.
Für die Rückzahlung der Baufinanzierung wird entweder eine annuitätische oder eine endfällige Tilgungsvereinbarung getroffen, so dass der Kreditnehmer entweder monatliche Zahlungen leistet oder die Kreditschuld erst am Ende der Laufzeit in einer Summe begleicht. Unabhängig von der Tilgungsvereinbarung sind die Zinsen, die für die Nutzung der Baufinanzierung anfallen, in regelmäßigen Zahlungen während der Vertragslaufzeit zu leisten. Der Zinssatz kann je nach Risikobereitschaft des Kreditnehmers entweder vollkommen variabel, begrenzt variabel oder konstant sein und gilt für die Dauer der Zinsbindungsfrist, die meistens zwischen 5 und 15 Jahren beträgt.
Da es sich bei einer Baufinanzierung im Vergleich zu anderen Privatkrediten in der Regel um eine langfristige Finanzierung handelt, die einer Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahren unterliegt, ist eine ausreichende Absicherung der Kreditvergabe erforderlich. Hierzu wird meistens auf eine grundpfandrechtliche Kreditsicherheit gewählt, so dass entweder eine Hypothek oder eine Grundschuld zu Gunsten des Kreditgebers vereinbart wird. In beiden Fällen ist ein Eintrag im Grundbuch vorzunehmen, durch den die Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgehalten werden. Die Bank greift lediglich auf die Kreditsicherheit zurück, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Rückzahlung der Baufinanzierung nicht ordnungsgemäß nachkommt.